Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen (Kurse, Vorträge etc.) der Biosphärenvolkshochschule Bad Urach-Münsingen (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenverarbeitung durchgeführt werden. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) von Seiten der vhs wie von Seiten der Veranstaltungsteilnehmenden bedürfen, soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Fax, E-Mail). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

 

Anmeldeverfahren

Die Ankündigung von Veranstaltungen ist für die vhs unverbindlich. Mit Ausnahme von Vorträgen ist für alle Veranstaltungen eine Anmeldung erforderlich. Folgende Anmeldemöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Persönlich in einer der Geschäftsstellen oder den Außenstellen,
  • schriftlich an die Biosphärenvolkshochschule Bad Urach-Münsingen, Marktplatz 1, 72525 Münsingen,
  • telefonisch in der Geschäftsstelle Münsingen unter 07381 715998-0, in der Geschäftsstelle Bad Urach unter 07125 8998 oder bei den Leitungen der Außenstellen,
  • per E-Mail (in-fo@vhsbm.de) oder
  • durch eine Buchung über unsere Internetseite www.vhsbm.de.

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung (schriftlich, persönlich, mündlich oder fernmündlich) kommt der Vertrag zwischen Teilnehmenden und vhs zustande. Die Teilnahme an Veranstaltungen verpflichtet zu einer Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr, die sofort fällig wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Teilnehmervertrages. Die Veranstaltung gilt mit der Abgabe der Anmeldung als belegt, solange von der vhs keine Absage erfolgt. Eine Anmeldebestätigung erfolgt bei hinterlegter E-Mail-Adresse auf Wunsch. Sollte die Veranstaltung ausfallen, ausgebucht sein oder Änderungen notwendig werden, erfolgt eine Benachrichtigung durch die vhs. Liegen vor Kursbeginn nicht ausreichend Anmeldungen vor, wird die Veranstaltung abgesagt und die Teilnehmenden werden rechtzeitig entsprechend informiert. Eine Anmeldung ist jedoch auch noch nach Kursbeginn möglich, wenn noch ausreichend Plätze frei sind. Information über freie Plätze unter der Telefonnummer 07381 715998-0 und 07125 8998.

 

Bezahlung

Das Veranstaltungsentgelt (Gebühr) ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.). Die Teilnahmegebühr wird grundsätzlich per Lastschrift nach Kursbeginn abgebucht. In begründeten Ausnahmefällen kann die Gebühr per Überweisung oder in bar gezahlt werden.

 

Rücktrittsrecht der Teilnehmenden

Die Abmeldung von einem Kurs ist möglich und muss schriftlich, telefonisch oder persönlich in einer der Geschäftsstellen oder der Außenstellen erklärt werden. Eine Abmeldung bei Kursleitenden ist nicht verbindlich, das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Für die Abmeldung gelten folgende Bedingungen:

  • Bei Rücktritt bis fünf Werktage vor Beginn des Kurses werden keine Kursgebühren fällig.
  • Im Falle einer Abmeldung zwischen zwei und fünf Werktagen vor Kursbeginn werden Verwaltungsgebühren von 10,00 EUR berechnet, Kursgebühren fallen keine an.
  • Bei Abmeldung am Kurstag oder einen Tag vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr fällig.
  • Bei einer Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt werden die vollen Kursgebühren berechnet.
  • Abweichend hiervon gilt bei Sprachkursen, dass ein Besuch des ersten Kurstermins kostenlos möglich ist, wenn die Abmeldung gegenüber der zuständigen Geschäfts- bzw. Außenstelle unmittelbar am Tag nach dem ersten Kurstermin erfolgt.

Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der dazu führt, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, haben Teilnehmende die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, können Teilnehmende nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Teilnehmende können ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (sofort nach deren Bekanntwerden) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Machen Teilnehmende von einem ihnen zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so haben sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bei einem Wert der Materialien bis zu 40,00 EUR tragen Teilnehmende die Kosten der Rücksendung.

 

Rücktritt und Kündigung durch die vhs

Die vhs kann wegen mangelnder Beteiligung (dabei beträgt die Mindestteilnehmerzahl in der Regel fünf), Ausfall von Kursleitenden oder anderer von ihr nicht zu vertretender Gründe vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits gezahlte Gebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen.  

Um auch bei nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl die Durchführung eines Kurses zu ermöglichen, bietet die vhs in Einzelfällen den angemeldeten Teilnehmenden am ersten Kurstermin eine Kleingruppenregelung an. Diese sieht entweder eine höhere Kursgebühr oder eine reduzierte Zahl der Unterrichtseinheiten vor. Die Entscheidung muss vor dem zweiten Kurstermin getroffen werden. Sind die Teilnehmenden mit der angebotenen Lösung nicht einverstanden, wird der Kurs nicht durchgeführt und evtl. bezahlte Gebühren werden erstattet. Die vhs kann gem. § 314 BGB aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch Kursleitende, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten der vhs, Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die vhs Teilnehmende auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

 

Teilnahmebescheinigung

Der Besuch von Veranstaltungen wird auf Wunsch bescheinigt, wenn regelmäßig teilgenommen wurde (mindestens 80 %). Soll die Bescheinigung postalisch zugeschickt werden, zahlen Teilnehmende eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR inkl. der Portokosten.

 

Haftung

Die Haftung der vhs für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt die vhs keine Haftung.

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung von bestimmten Kursleitenden durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen von Kursleitenden angekündigt wurde.

Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen, z.B. wegen Erkrankung der Kursleitung, kann sie nachgeholt werden, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht, anteilige Kursgebühren werden erstattet.

Für Irrtümer, Gebührenänderungen und Druckfehler wird keine Haftung übernommen.

 

Datenschutz und Urheberschutz

Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Familienname, Vorname und Anschrift sowie die Nennung der Bankverbindung sind bei schriftlichen Anmeldungen und persönlichen Anmeldungen, bei denen eine unbare Zahlung des Veranstaltungsentgelts gewünscht wird, zur Abwicklung des Zahlungsvorgangs erforderlich. Die Angabe der Telefonnummer und/oder einer E-Mail-Adresse ist für die Benachrichtigung bei Veranstaltungsänderungen erwünscht. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Eine Löschung erfolgt gemäß den rechtlichen Vorschriften. Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nur nach Rücksprache mit der vhs gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs nicht vervielfältigt werden.

 

Sonstiges

Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Leitung oder Vorstand der Volkshochschule. Sind diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

 

Schlussbestimmungen

Das Recht, Ansprüche gegen die vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der vhs anerkannt worden ist.