Integrationskurse im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes

Ihre Ansprechpartnerin bei der vhs Bad Urach-Münsingen
Nicole Plankenhorn
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an: nicole.plankenhorn@vhsbm.de
Tel: 07125 8998
Persönliche Beratung (Sprechstunde)
Münsingen: 14-täglich (gerade Wochen) donnerstagvormittags, 10:00 - 12:00 Uhr
Raum 207 (2. Etage)
Bad Urach: 14-täglich (ungerade Wochen) donnerstags, 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Raum 105 (1. Etage)
Was ist ein Allgemeiner Integrationskurs?
Seit 2005 fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes Integrationskurse mit intensivem Sprachunterricht und landeskundlichen Inhalten. Ziel dieser Kurse ist es, die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Zuwanderern*innen zu fördern.
Ein Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs mit insgesamt 6 Modulen mit jeweils 100 Unterrichtseinheiten (insg. 600 UEs, 1 UE = 45 Min.) und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten (1 Modul). Im Sprachkurs erlernen die Teilnehmenden die deutsche Sprache bis zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Am Ende des Sprachkurses wird der „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) abgelegt. Nun schließt sich der Orientierungskurs an. Im Orientierungskurs erhalten die Teilnehmenden Kenntnisse zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Deutschlands. Dieser Teil schließt mit dem Test „Leben in Deutschland“ ab. Wenn beide Prüfungen bestanden wurden, erhalten die Teilnehmenden das „Zertifikat Integrationskurs“.
Wer kann teilnehmen?
Migrant*innen mit auf Dauer (bzw. mindestens ein Jahr) angelegtem Aufenthalt in Deutschland können zur Teilnahme zugelassen werden.
Sie sind EU-Bürger?
Dann können Sie über uns einen Antrag auf Integrationskurs-Zulassung (Teilnahmeberechtigung) stellen. Wichtig: Bringen Sie dafür Ihren Ausweis/Aufenthaltstitel mit und, falls vorhanden, einen Bescheid über SGB II, SGB XII oder Wohngeld-Leistungen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin mit Frau Plankenhorn (Kontaktdaten siehe oben).
Sie sind nicht aus der EU?
Bürger*innen aus anderen Staaten bekommen die Teilnahmeverpflichtung für einen Integrationskurs bei der zuständigen Ausländerbehörde oder dem Jobcenter. Diese Teilnahmeverpflichtung muss der vhs zur Anmeldung zu einem Integrationskurs im Original vorgelegt werden.
Freie Integrationskurs-Plätze können in Ausnahmefällen auch von Teilnehmenden ohne Berechtigung bzw. Verpflichtung belegt werden.
Wie viel kostet die Teilnahme am Integrationskurs?
Mit Berechtigungsschein: Wer eine Teilnahmeberechtigung oder eine Teilnahmeverpflichtung hat, bezahlt 229 € pro Modul (1 Modul = 100 UEs).
Die Prüfungen am Ende des Kurses sind kostenfrei. Bei erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren kann man 50% der bezahlten Gebühren vom BAMF erstattet bekommen.
Mit Kostenbefreiung: Wer staatliche Unterstützung (SGB II, SGB XII oder Wohngeld) erhält, für den/die ist die Teilnahme kostenfrei.
Ohne Berechtigungsschein: Teilnehmende ohne Berechtigung bzw. Verpflichtung bezahlen pro Modul 458 €.
Welche Kurse werden an der vhs Bad Urach-Münsingen angeboten?
Die vhs Bad Urach-Münsingen bietet regelmäßig Integrationskurse sowie unregelmäßig Alpha-Integrationskurse an.
Wann findet der Unterricht statt?
An unserer Volkshochschule finden Integrationskurse in der Regel immer vormittags an vier Tagen in der Woche statt, jeweils von ca. 08:30 bis 11:45 Uhr. Gelegentlich haben wir auch Integrationskurse abends und/oder nachmittags im Angebot.
In den allgemeinen Schulferien gibt es keinen Unterricht. Für eine Kinderbetreuung muss ggf. gesorgt sein. Diese wird nicht von uns organisiert.
Wo findet der Unterricht statt?
Die vhs Bad Urach-Münsingen bietet Allgemeine Integrationskurse sowohl am Standort Münsingen, als auch am Standort Bad Urach an.
Wie kann man sich anmelden?
Wenn Sie sich für einen Platz in einem Integrationskurs in Bad Urach oder Münsingen interessieren, nehmen wir Sie gerne auf die Warteliste auf, denn nicht immer können wir sofort einen Platz zur Verfügung stellen.
Füllen Sie dazu das Formular Anfrage für einen Platz in einem Integrationskurs aus und senden Sie es, zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises/Aufenthaltstitels und zunächst einer Kopie Ihrer Teilnahmeberechtigung bzw. -verpflichtung an Nicole Plankenhorn (Kontaktdaten siehe oben) oder vereinbaren Sie per Mail einen Beratungstermin in Bad Urach oder Münsingen.
Wenn Sie einen Beratungstermin vereinbart haben, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ihren Pass /Ausweis
- Ihren Berechtigungsschein oder Ihre Verpflichtung zum Integrationskurs
- Wenn Sie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Asylleistungen beziehen, den aktuellen Nachweis über den Bezug dieser Leistungen
Wenn Sie dann auf unserer Warteliste stehen, benachrichtigen wir Sie umgehend, sobald wir freie Integrationskurs-Plätze haben bzw. einen neuen Integrationskurs planen. Sollte unser Angebot dann für Sie in Frage kommen, laden wir Sie zu einem Einstufungstest ein, um beurteilen zu können, in welches Integrationskursmodul (Sprachmodul 1-6, s.o.) Sie einsteigen können. Der Einstufungstest ist vor jedem Integrationskursbeginn obligatorisch.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des bamf.
You can find detailed information about integration courses on the website of the Federal Office for Migration and Refugees
Allgemeine Informationen in Leichter Sprache auf den Seiten des bamf.